Mitwirkung im Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist die oberste Schicksalsgemeinschaft der Unternehmung. Hier unterwirft man sich einem für alle Beteiligten gleichen Zweck: Das Wohlergehen der Unternehmung.

Verwaltungsrat

Eine Sache des Rechts

Gemäss Art. 716a Abs. 1 Ziffer 1. bis 7. OR hat der Verwaltungsrat unentziehbare und nicht übertragbare Aufgaben zu erledigen. Unter anderen sind dies die Oberleitung der Gesellschaft, die Festlegung der Organisation, die Ausgestaltung des Rechnungswesens oder die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen. 

«Früher» konnte der Unternehmer in eigener Kompetenz eine kleine Unternehmung managen. Heute sind die behördlichen Auflagen derart komplex geworden, dass in einem Verwaltungsrat, nebst Sachverständigen für die Produktion oder Finanzen theoretisch auch ein Jurist einsitzen müsste. 

Eine Sache des Charakters

Der Verwaltungsrat bildet die oberste Schicksalsgemeinschaft der Unternehmung. Hier gibt es einen einzigen Zweck: Das Wohlergehen der Unternehmung. Diesem haben sich alle Beteiligten unterzuordnen. Ohne Ansehen der je eigenen Befindlichkeit. Der gute Charakter äussert sich in der Fähigkeit, kontroverse Meinungen zu würdigen, sich mit diesen auseinanderzusetzen und gemeinsam zur besten Entscheidung gelangen. Ist diese verabschiedet, wird diese verteidigt und umgesetzt. Mitarbeiter/innen, Kunden und Lieferanten quittieren den «guten Verwaltungsrat» mit Loyalität. 

Eine Sache des Wissens

Das Leben des Verwaltungsrats wird mit immer mehr Verantwortlichkeit befrachtet. Im VR-Gremium sollten sich die Köpfe ergänzen: Interdisziplinarität ist gefragt. Nicht nur was Engineering, Betriebswirtschaft oder das Human Capital anbelangt, sondern je länger je mehr auch im juristischen Bereich.

Eine Sache der Kreativität

Die Digitalisierung vereinnahmt immer mehr Unternehmen und Branchen. Jede Firma muss sich mit der Digitalisierung auseinandersetzen. Denn sie verursacht neue Geschäftsmodelle. Der Verwaltungsrat setzt sich mit der strategischen Ausrichtung auseinander. Die Kenntnis um die einschlägigen Designinstrumente für neue Geschäftsmodellen ist Pflichtübung.